Kurzarbeitergeld

Infolge von wirtschaftlichen Turbulenzen oder unvorhersehbaren Ereignissen wie der COVID-19-Pandemie kann es zu Kurzarbeit kommen. Dabei wird die Arbeitszeit von Angestellten reduziert, was sich unmittelbar auf ihr Entgelt auswirkt und zu einem Verdienstausfall führt. Um diesen finanziellen Einbußen entgegenzuwirken, gibt es das Kurzarbeitergeld. Dieses wird teilweise vom Staat oder der Agentur für Arbeit ausgeglichen, um den Verdienstausfall der betroffenen Arbeitnehmer abzufedern und ihnen eine gewisse finanzielle Sicherheit zu bieten.

Aktualisiert: April 2024

Autoren: givve® Redaktionsteam

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Was ist Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine staatliche Unterstützung, die gewährt wird, wenn ein Unternehmen gezwungen ist, aufgrund wirtschaftlicher oder unvorhersehbarer Ereignisse die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter und damit auch das Entgelt zu reduzieren. Diese Maßnahme soll den Unternehmen helfen, ihre Mitarbeiter zu halten und Entlassungen zu vermeiden, während gleichzeitig die finanzielle Belastung für die Arbeitnehmer gemindert wird.

Das Kurzarbeitergeld gleicht einen Teil des Verdienstausfalls aus, den die Mitarbeiter aufgrund der reduzierten Arbeitszeit erleiden.

Der Arbeitgeber muss das Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit beantragen.

Die Agentur für Arbeit zahlt einen bestimmten Prozentsatz als Ausgleich zum Verdienstausfall direkt an die Mitarbeiter.

Das Ziel von Kurzarbeitergeld ist es, Unternehmen und ihre Mitarbeiter vor Kündigungen aufgrund von wirtschaftlichen oder nicht abwendbaren Ereignissen zu schützen. Durch diese Unterstützung sollen wertvolle Arbeitskräfte erhalten bleiben, während die Unternehmen durch schwierige Zeiten navigieren.

 

Welche Voraussetzungen müssen bestehen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten?

Um als Arbeitgeber Kurzarbeitergeld zu beanspruchen, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, damit die zuständige Agentur für Arbeit das Kurzarbeitergeld gewährt.

Entgeltausfall

  • Die verringerte Arbeit oder der Arbeitsausfall muss dazu führen, dass die Angestellten weniger Entgelt erhalten als üblich.
  • Mindestens ein Drittel aller Angestellten muss von diesem Entgeltausfall betroffen sein.
  • Der Entgeltausfall muss mindestens 10% des Bruttoentgelts der betroffenen Angestellten ausmachen.

Arbeitsausfall

Der Arbeitsausfall, der zur Beantragung von Kurzarbeitergeld führt, muss entweder aus wirtschaftlichen Ursachen oder unabwendbaren Ereignissen resultieren.

Wirtschaftliche Ursachen:

  • Auftragsmangel
  • Auftragsstornierung
  • Fehlendes Material
  • Kapitalmangel
  • Usw.

Unabwendbare Ereignisse:

  • Hochwasser
  • Brand
  • Behördliche Anordnung
  • Pandemie (wie die COVID-19-Pandemie)
  • Usw.

Arbeitsausfall vermeiden

Um Kurzarbeit zu vermeiden, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Arbeitsausfall zu minimieren oder zu kompensieren:

  • Mitarbeiter können in anderen Abteilungen oder Projekten eingesetzt werden, die von der Kurzarbeit nicht betroffen sind. Auf diese Weise können vorhandene Ressourcen optimal genutzt werden.
  • Wenn möglich, können Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten, um die Produktivität aufrechtzuerhalten, auch wenn die Arbeitszeit im Büro reduziert ist.
  • Vorhandene Überstunden können abgebaut werden, um die Arbeitszeit während der Kurzarbeit auszugleichen und den Arbeitsausfall zu minimieren.
  • Mitarbeiter können Urlaub nehmen, um die reduzierte Arbeitszeit auszugleichen und den Arbeitsausfall zu verringern.
  • Mitarbeiter können vorhandene Minusstunden einbringen, um den Arbeitsausfall während der Kurzarbeit auszugleichen.

Arbeitsausfall nur vorübergehend

Die Kurzarbeit wird nur für einen vorübergehenden Zeitraum angewendet. Dies bedeutet, dass der Arbeitsausfall nur für eine absehbare Dauer geplant ist und ein Zeitpunkt in Aussicht ist, ab dem die normale Arbeitstätigkeit wieder aufgenommen werden kann.

Wie hoch fällt das Kurzarbeitergeld aus?

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes wird wie folgt berechnet:

  • Der Arbeitgeber zahlt den reduzierten Lohn entsprechend der verkürzten Arbeitszeit.
  • Die Agentur für Arbeit übernimmt einen Teil des Verdienstausfalls: In der Regel werden 60% des entgangenen Nettoentgelts erstattet.
  • Falls der Arbeitnehmer Kinder hat, erhöht sich der Prozentsatz auf 67%.

Wie lange kann Kurzarbeitergeld bezogen werden?

Die gesetzliche maximale Bezugsdauer beträgt 12 Monate. Diese Dauer kann jedoch durch Rechtsverordnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf bis zu 24 Monate verlängert werden.

Wenn das Kurzarbeitergeld für 3 Monate oder länger unterbrochen wird, entfällt der Anspruch, und das Kurzarbeitergeld muss neu beantragt werden.

Berechnung des Kurzarbeitergeld - Ein Beispiel

Angenommen, ein Arbeitnehmer ist 28 Jahre alt, lebt in Bayern, hat die Steuerklasse 1, ist in der Kirche und gesetzlich versichert. Er hat keinen Kinderfreibetrag. Sein reguläres monatliches Bruttogehalt beträgt 3000€, was einem Nettoeinkommen von etwa 2026€ entspricht. Durch Kurzarbeit wird sein monatliches Bruttogehalt auf 2000€ reduziert:

  • Schritt 1: Ermittlung des Verdienstausfalls
    Der Verdienstausfall beträgt: Altes Netto - Kurzarbeit-Netto = 2026€ - 1463€ = 563€.
  • Schritt 2: Berechnung des Kurzarbeitergeldes
    Die Agentur für Arbeit zahlt 60% des Verdienstausfalls. Das entspricht: (60% * 563€) / 100% = 337,8€. Die Agentur für Arbeit zahlt also 337,8€ als Kurzarbeitergeld.
  • Schritt 3: Berechnung des neuen Nettoeinkommens
    Das neue Nettoeinkommen durch Kurzarbeit beträgt: Kurzarbeit-Netto + Kurzarbeitergeld = 1463€ + 337,8€ = 1800,8€.

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